Ein Jahr Krieg in der Ukraine — So geht es den Menschen heute
„Er hat mich mit dem ganzen Mist hier allein gelassen“, sagt die 78-jährige Mariya Zdanoske....
Rettungskräfte versorgen nicht nur verletzte Personen. Sie helfen auch jenen, die in Krisensituationen traumatische Erlebnisse hatten oder ihr Zuhause, Angehörige oder Freunde verloren haben. Damit sie mit solchen Ereignissen umgehen können und kein anhaltendes Trauma davontragen, gibt es die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie richtet sich an Betroffene und Einsatzkräfte gleichermaßen. Wie erklären, was es damit auf sich hat.
Foto: Alex Green
Hochwasser im Ahrtal, Waldbrände in Los Angeles, Erdbeben in der Türkei – nach solchen Katastrophen ist nichts wie vorher. Zivilpersonen verlieren ihr Zuhause, sehen Angehörige, Freunde oder Nachbarn sterben. Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen bringen sich selbst in Lebensgefahr, um Menschen zu evakuieren und zu versorgen. Während man Verletzungen heilen und Häuser wiederaufbauen kann, bleiben andere Wunden unsichtbar.
Foto: Hvets Production
Was die Menschen erleben und sehen, kann psychisch sehr belasten und lange nachwirken. Sie brauchen Hilfe, um erschütternde oder potenziell traumatisierende Erlebnisse zu bewältigen. Dafür gibt es die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie ist heute ein fester Teil der Versorgung nach schweren Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und Hilfsangebote, die Menschen dabei unterstützen, belastende Ereignisse psychisch und sozial zu verarbeiten. Vorbeugend soll damit verhindert werden, dass sie Belastungsfolgen oder Traumata davontragen.
Dazu gehören nicht nur Naturkatastrophen wie Hochwasser, Waldbrände und Erdbeben, sondern auch Verkehrsunfälle oder Terrorakte. PSNV-Fachkräfte begleiten Betroffene während oder nach dem Ereignis dabei, das Erlebte psychisch zu verarbeiten. Die PSNV richtet sich schwerpunktmäßig an zwei Zielgruppen.
ist die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene – also Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende.
ist die psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte – also Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei oder Technisches Hilfswerk.
Was die Menschen erleben und sehen, kann psychisch sehr belasten und lange nachwirken. Sie brauchen Hilfe, um erschütternde oder potenziell traumatisierende Erlebnisse zu bewältigen. Dafür gibt es die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie ist heute ein fester Teil der Versorgung nach schweren Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und Hilfsangebote, die Menschen dabei unterstützen, belastende Ereignisse psychisch und sozial zu verarbeiten. Vorbeugend soll damit verhindert werden, dass sie Belastungsfolgen oder Traumata davontragen.
Dazu gehören nicht nur Naturkatastrophen wie Hochwasser, Waldbrände und Erdbeben, sondern auch Verkehrsunfälle oder Terrorakte. PSNV-Fachkräfte begleiten Betroffene während oder nach dem Ereignis dabei, das Erlebte psychisch zu verarbeiten. Die PSNV richtet sich schwerpunktmäßig an zwei Zielgruppen.
ist die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene – also Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende.
ist die psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte – also Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei oder Technisches Hilfswerk.
PSNV-Fachkräfte beginnen ihre Arbeit dort, wo andere Systeme noch nicht greifen: Ziel ist es, durch die Beratung die Handlungsfähigkeit von Betroffenen zu stärken, wenn möglich einen Therapiebedarf zu reduzieren und wo nicht möglich, entsprechende Betreuung zu vermitteln. Sie greift in den ersten Stunden und Tagen nach einem Ereignis. Einsatznachsorge (PSNV-E) arbeitet üblicherweise nach einem international standardisierten Verfahren, etwa dem Critical Incident Stress Management (CISM). Dieses System und nationale Abwandlungen nutzen auch die UN und andere Hilfsorganisationen. Es umfasst Interventionsstrategien, um Einzelpersonen und Gruppen zu unterstützen, die ein potenziell traumatisches Ereignis erlebt haben.
Krisenintervention (PSNV-B) arbeitet nach den Mindeststandards Psychosoziale Akuthilfe, die bundesweit auf Basis wissenschaftlicher Expertise zwischen den Hilfsorganisationen und Kirchen, den Bundesländern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abgestimmt sind. Beide Systeme sind für die jeweilige Zielgruppe darauf ausgelegt, akute Stressreaktionen zu mildern und die Wahrscheinlichkeit langfristiger psychischer Auswirkungen zu verringern.
Auch wenn jede Krisensituation, jeder Notfall und jede Person anders ist, gibt es einige Aufgaben, die zum Standardrepertoire von PSNV-Fachkräften gehören.
Foto: Cottonbro
In Krisengebieten psychosoziale Notfallhilfe zu leisten, ist keine leichte Sache. Einsätze sind psychisch und körperlich sehr herausfordernd. Wer PSNV-B-Fachkraft werden will, absolviert deshalb eine längere Ausbildung. Bis zu einem Jahr kann es dauern, bis man eigenständig arbeiten darf. Die Ausbildung für PSNV-B ist durch die "Mindeststandards in der Psychosozialen Akuthilfe (PSAH)" bundesweit einheitlich geregelt. Sie legen folgende Voraussetzungen für die Mitwirkung im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung fest:
Mindestalter von 23 Jahren, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung, Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Offenheit und Achtung gegenüber anderer Weltanschauungen und Glaubenswerten, physische und psychische Belastbarkeit.
Für die Einsatznachsorge wird eine höhere Lebenserfahrung erwartet (Mindestalter: 25 Jahre). Voraussetzung ist zudem eine berufliche Qualifikation und zweijährige Erfahrung in einem Einsatzberuf (Rettungsdienst, Feuerwehr etc.) oder als Führungskraft.
Ihre Bewerbung schicken Interessierte an die jeweiligen Organisationen, die PSNV-Teams betreiben – zum Beispiel die Johanniter oder andere Hilfsorganisationen.
Man muss keine ausgebildete PSNV-Fachkraft sein, um Menschen in einer Notfall- oder Krisensituation beizustehen. Einige Leitsätze können im Umgang mit Betroffenen helfen. Ruhig und überlegt aufzutreten und Verständnis zu signalisieren, ist dabei enorm wichtig (Quelle: Gasch & Lasogga, 1997).
→ Johanniter: Psychische Erste Hilfe (kostenloses E-Learning)
→ WHO: Handbuch psychische Erste Hilfe (PDF)
→ IOM: Leitfaden für psychologische Erste Hilfe (PDF)