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Psy­cho­so­ziale Not­fall­ver­sor­gung: Erste Hilfe für die Seele

Rettungskräfte versorgen nicht nur verletzte Personen. Sie helfen auch jenen, die in Krisensituationen traumatische Erlebnisse hatten oder ihr Zuhause, Angehörige oder Freunde verloren haben. Damit sie mit solchen Ereignissen umgehen können und kein anhaltendes Trauma davontragen, gibt es die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie richtet sich an Betroffene und Einsatzkräfte gleichermaßen. Wie erklären, was es damit auf sich hat.

Close-Up auf Papier mit Stift in einer Therapie-Krisensitzung mit zwei Menschen, die sich gegenübersitzen und über Trauma sprechen

Foto: Alex Green

Katastrophen und Notfälle: Nicht nur die medizinische Versorgung ist wichtig

Hochwasser im Ahrtal, Waldbrände in Los Angeles, Erdbeben in der Türkei – nach solchen Katastrophen ist nichts wie vorher. Zivilpersonen verlieren ihr Zuhause, sehen Angehörige, Freunde oder Nachbarn sterben. Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen bringen sich selbst in Lebensgefahr, um Menschen zu evakuieren und zu versorgen. Während man Verletzungen heilen und Häuser wiederaufbauen kann, bleiben andere Wunden unsichtbar.

Foto: Hvets Production

Definition: Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Was die Menschen erleben und sehen, kann psychisch sehr belasten und lange nachwirken. Sie brauchen Hilfe, um erschütternde oder potenziell traumatisierende Erlebnisse zu bewältigen. Dafür gibt es die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie ist heute ein fester Teil der Versorgung nach schweren Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und Hilfsangebote, die Menschen dabei unterstützen, belastende Ereignisse psychisch und sozial zu verarbeiten. Vorbeugend soll damit verhindert werden, dass sie Belastungsfolgen oder Traumata davontragen.

Dazu gehören nicht nur Naturkatastrophen wie Hochwasser, Waldbrände und Erdbeben, sondern auch Verkehrsunfälle oder Terrorakte. PSNV-Fachkräfte begleiten Betroffene während oder nach dem Ereignis dabei, das Erlebte psychisch zu verarbeiten. Die PSNV richtet sich schwerpunktmäßig an zwei Zielgruppen.

PSNV-B

ist die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene – also Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende.

PSNV-E

ist die psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte – also Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei oder Technisches Hilfswerk.

Definition: Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Was die Menschen erleben und sehen, kann psychisch sehr belasten und lange nachwirken. Sie brauchen Hilfe, um erschütternde oder potenziell traumatisierende Erlebnisse zu bewältigen. Dafür gibt es die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie ist heute ein fester Teil der Versorgung nach schweren Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und Hilfsangebote, die Menschen dabei unterstützen, belastende Ereignisse psychisch und sozial zu verarbeiten. Vorbeugend soll damit verhindert werden, dass sie Belastungsfolgen oder Traumata davontragen.

Dazu gehören nicht nur Naturkatastrophen wie Hochwasser, Waldbrände und Erdbeben, sondern auch Verkehrsunfälle oder Terrorakte. PSNV-Fachkräfte begleiten Betroffene während oder nach dem Ereignis dabei, das Erlebte psychisch zu verarbeiten. Die PSNV richtet sich schwerpunktmäßig an zwei Zielgruppen.

PSNV-B

ist die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene – also Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende.

PSNV-E

ist die psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte – also Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei oder Technisches Hilfswerk.

Foto: Hvets Production

PSNV-Fachkraft: Aufgaben in der psychosozialen Notfallversorgung

PSNV-Fachkräfte beginnen ihre Arbeit dort, wo andere Systeme noch nicht greifen: Ziel ist es, durch die Beratung die Handlungsfähigkeit von Betroffenen zu stärken, wenn möglich einen Therapiebedarf zu reduzieren und wo nicht möglich, entsprechende Betreuung zu vermitteln. Sie greift in den ersten Stunden und Tagen nach einem Ereignis. Einsatznachsorge (PSNV-E) arbeitet üblicherweise nach einem international standardisierten Verfahren, etwa dem Critical Incident Stress Management (CISM). Dieses System und nationale Abwandlungen nutzen auch die UN und andere Hilfsorganisationen. Es umfasst Interventionsstrategien, um Einzelpersonen und Gruppen zu unterstützen, die ein potenziell traumatisches Ereignis erlebt haben.

Krisenintervention (PSNV-B) arbeitet nach den Mindeststandards Psychosoziale Akuthilfe, die bundesweit auf Basis wissenschaftlicher Expertise zwischen den Hilfsorganisationen und Kirchen, den Bundesländern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abgestimmt sind. Beide Systeme sind für die jeweilige Zielgruppe darauf ausgelegt, akute Stressreaktionen zu mildern und die Wahrscheinlichkeit langfristiger psychischer Auswirkungen zu verringern.

Auch wenn jede Krisensituation, jeder Notfall und jede Person anders ist, gibt es einige Aufgaben, die zum Standardrepertoire von PSNV-Fachkräften gehören.

  • Für die Betroffenen da sein, Trost spenden, zuhören.
  • Die emotionalen, sozialen und praktischen Bedürfnisse der Betroffenen erfassen und Hilfebedarf ableiten → Was braucht die Person gerade?
  • Betroffene dafür sensibilisieren, was noch auf sie zukommen könnte – etwa Wut, Trauer oder Apathie.
  • Betroffene begleiten, ein geeignetes Unterstützungs-, Hilfe- oder Behandlungssystem zu finden, um ihr Erlebtes mittel- bis langfristig zu verarbeiten.
  • Betroffene zu Aktivitäten motivieren, die sie selbst angehen können, um mit ihrem Erlebnis umzugehen.
  • u.v.m.
Jugendliche Person sitzt auf einer Couch und hält sich den Ärmel, das Bild hat eine dunkle Atmosphäre

Foto: Cottonbro

Ausbildung: Wie wird man PSNV-Fachkraft?

In Krisengebieten psychosoziale Notfallhilfe zu leisten, ist keine leichte Sache. Einsätze sind psychisch und körperlich sehr herausfordernd. Wer PSNV-B-Fachkraft werden will, absolviert deshalb eine längere Ausbildung. Bis zu einem Jahr kann es dauern, bis man eigenständig arbeiten darf. Die Ausbildung für PSNV-B ist durch die "Mindeststandards in der Psychosozialen Akuthilfe (PSAH)" bundesweit einheitlich geregelt. Sie legen folgende Voraussetzungen für die Mitwirkung im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung fest:

Formell:

Mindestalter von 23 Jahren, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung, Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Persönlich:

Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Offenheit und Achtung gegenüber anderer Weltanschauungen und Glaubenswerten, physische und psychische Belastbarkeit.

Für die Einsatznachsorge wird eine höhere Lebenserfahrung erwartet (Mindestalter: 25 Jahre). Voraussetzung ist zudem eine berufliche Qualifikation und zweijährige Erfahrung in einem Einsatzberuf (Rettungsdienst, Feuerwehr etc.) oder als Führungskraft.

Ihre Bewerbung schicken Interessierte an die jeweiligen Organisationen, die PSNV-Teams betreiben – zum Beispiel die Johanniter oder andere Hilfsorganisationen.

Psychische Erste Hilfe: Wie handle ich bei einem psychischen Notfall?

Man muss keine ausgebildete PSNV-Fachkraft sein, um Menschen in einer Notfall- oder Krisensituation beizustehen. Einige Leitsätze können im Umgang mit Betroffenen helfen. Ruhig und überlegt aufzutreten und Verständnis zu signalisieren, ist dabei enorm wichtig (Quelle: Gasch & Lasogga, 1997).

  1. Sage, dass du da bist und dass etwas geschieht
    Damit gibst du der betroffenen Person das Gefühl, dass sie in ihrer Situation nicht allein ist. Kommunizierst du etwa, dass du bei der Person bleibst, bis der Rettungsdienst eintrifft, wirkt das schon entlastend und beruhigend. Informiere die Person am besten über das, was passiert. Zum Beispiel: “Der Rettungsdienst ist jetzt auf dem Weg."
  2. Schirme Betroffene vor Zuschauenden ab
    Für Betroffene ist es unangenehm, von neugierigen Blicken durchbohrt zu werden. Versuche, einen ruhigen Platz zu finden und weise Schaulustige freundlich, aber klar zurück. Geben Zuschauende unnötige Ratschläge oder Kommentare ab, weise ihnen eine Aufgabe zu. Zum Beispiel: “Bitte schauen Sie, ob die Unfallstelle gesichert ist."
  3. Suche vorsichtig Körperkontakt
    Viele Betroffene empfinden leichten Körperkontakt als angenehm. Setze oder knie dich auf die gleiche Höhe wie die betroffene Person und halte ihre Hand oder Schulter.
  4. Sprich und höre zu
    Reden kann Betroffenen gut tun. Höre deshalb geduldig zu, wenn sie sprechen wollen. Bitte dränge die Person aber nicht dazu. Sprich selbst in einem ruhigen Tonfall und frage etwa, ob jemand benachrichtigt werden soll.Informiere die Person über Fakten zum Geschehen, wenn du sie hast und weitergeben darfst. Sei aber ehrlich, wenn du etwas nicht weißt („Ich weiß es nicht, aber ich werde versuchen, es für dich herauszufinden“).

Material für die psychische Erste Hilfe

Johanniter: Psychische Erste Hilfe (kostenloses E-Learning)
WHO: Handbuch psychische Erste Hilfe (PDF)
IOM: Leitfaden für psychologische Erste Hilfe (PDF)