Erste Schritte, wenn Eltern pflegebedürftig werden
Was tun, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden? Hier findest du die wichtigsten vier Schritte,...
Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an. Hier wird die Selbstständigkeit einer Person festgestellt und ein Pflegegrad ermittelt. Du unterstützt deine Eltern bei dem Prozess? Hier erfährst du, wie ihr euch gemeinsam auf die Begutachtungssituation vorbereiten könnt und was es zu beachten gibt.
Foto: Eduardo Barrios
Um Leistungen der Pflegekasse beantragen zu können, kommt ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD) zuhause vorbei. Das Ganze findet in Form eines Gesprächs statt und soll vor allem die Eigenständigkeit deiner Eltern in Augenschein nehmen – wobei brauchen sie im Alltag Unterstützung?
Eine gute Vorbereitung auf den Termin ist das A und O. So stellt ihr vorab sicher, dass deine Eltern sich wohl fühlen und gut informiert sind. Je mehr Informationen die Begutachtenden von euch erhalten, desto besser kann der Grad der Selbstständigkeit und die damit verbundenen Hilfsmaßnahmen für deine Eltern ermittelt werden.
Eine Begutachtungssituation ist immer ungewohnt. Damit deine Eltern diese nicht allein meistern müssen, ist es immer gut, eine vertraute Person dabei zu haben, die sie unterstützt.
Foto: Ellen Tanner
Bei einer Begutachtung wird nach genauen Kriterien bestimmt, wie eigenständig die pflegebedürftige Person ist und bei welchen Tätigkeiten sie Unterstützung benötigt. Dafür wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Diese ergibt dann den Grad der Selbstständigkeit.
Die folgenden sechs Bereiche werden dabei begutachtet:
Abhängig davon, wie der Unterstützungsbedarf in den sechs Bereichen ausfällt, wird ein Pflegegrad ermittelt. Pflegegrade reichen von eins bis fünf und werden von der Pflegekasse nach der Begutachtung zugeteilt. Je höher der Bedarf an Unterstützung bzw. je geringer die Selbstständigkeit bewertet wird, desto höher ist auch der Pflegegrad.
Dabei werden Beeinträchtigungen sowohl psychischer als auch körperlicher Natur berücksichtigt. Beeinträchtigungen im Bereich von Psyche, Wahrnehmung und Denken können dabei vielfältig sein. Unabhängig von einer Demenz können das auch Depressionen, Sprachverlust, geistige Behinderungen, Psychosen oder Ähnliches sein.
Hier erhältst du einen Überblick der Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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Wird der Pflegegrad 1 gutachterlich festgestellt, haben deine Eltern bereits Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Außerdem genehmigen die Pflegekassen Leistungen von der Pflegeberatung bis hin zu Zuschüssen für den barrierearmen Umbau der Wohnung.
Ab dem Pflegegrad 2 sowie bei den Pflegegraden 3 und 4 besteht in vollem Umfang Anspruch auf die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Ab dem zweiten Pflegegrad steht euch zum Beispiel das sogenannte Pflegegeld für die häusliche Pflege zu. Je höher der Pflegegrad, desto höher auch der Betrag. Den jeweiligen Pflegegrad kannst du vorab mit einem Online-Pflegegradrechner errechnen. So könnt ihr euch gemeinsam auf die Begutachtung und die weiteren Schritte einstellen.
Der Pflegegrad 5 ist der höchste vergebene Pflegegrad. Pflegebedürftige Personen erhalten damit die umfangreichsten Leistungen der Versicherung. Werden deine Eltern zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt, erhalten sie hier beispielsweise Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro pro Monat. Das heißt, die Pflegeversicherung finanziert den Einsatz des Pflegedienstes. Deine Eltern entscheiden dabei selbst, wobei sie unterstützt werden wollen.
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