Der Alltag steht Kopf: Leben mit pflegebedürftigen Kindern
Dass die eigenen Eltern irgendwann zum Pflegefall werden können ist vielen bewusst. Doch wie steht...
Wenn Pflege plötzlich zum Thema wird – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil die gewohnte Pflegeperson mal eine Auszeit braucht –, kann die Kurzzeitpflege genau das Richtige sein. In diesem Artikel erfährst du, was eine Kurzzeitpflege genau ist, für wen sie gedacht ist, was sie kostet und wie es danach weitergeht.
Kurzzeitpflege bedeutet, dass du oder deine Angehörigen für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung rund um die Uhr betreut werden – also stationär, nicht zu Hause. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sein, wenn du noch nicht wieder fit genug bist, um allein zurechtzukommen. Oder wenn deine pflegenden Angehörigen mal Urlaub brauchen oder krank sind.
Kurzzeitpflege richtet sich vor allem an:
Pflegegrad?
Wir helfen dir, den Pflegegrad festzustellen und alles Nötige hierfür zu beantragen. Hier findest du Infos zum Begutachtungsverfahren.
Auch wenn jemand noch keinen Pflegegrad hat, aber ein Krankenhausaufenthalt folgt und weitere Betreuung nötig ist, kann Kurzzeitpflege unter Umständen beantragt werden – am besten sprichst du dafür mit deiner Krankenkasse oder einem Pflegestützpunkt. Das sind spezielle Auskunfts- und Beratungsstellen für Menschen mit Pflegebedarf bzw. deren Angehörige.
Hier kommt oft Verwirrung auf – also schauen wir uns die gängigsten Pflegeformen im Vergleich einmal an:
Stationäre Betreuung (also in einer Senioreneinrichtung) für maximal 8 Wochen im Jahr, wenn du oder die zu pflegende Person vorübergehend mehr Hilfe brauchen.
Wenn deine pflegende Person z. B. in den Urlaub fährt oder krank ist. Die Pflege findet meist zu Hause statt. Hierfür brauchst du mindestens Pflegegrad 2.
Bei der Tagespflege ist die pflegende Person tagsüber in einer Pflegeeinrichtung, abends und nachts allerdings dann zu Hause.
Langfristige Betreuung – entweder stationär in einer Senioreneinrichtung oder ambulant zu Hause durch Pflegedienste oder Angehörige.
Die eingestreute Kurzzeitpflege ist eine besondere Form: Hier werden Betten in einer regulären Senioreneinrichtung flexibel für Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt – also keine eigene Kurzzeitpflegeeinrichtung, sondern eine Senioreneinrichtung, die „eingestreut“ ein paar Plätze für vorübergehende Aufenthalte hat.
Die gesetzlich geregelte Höchstdauer der Kurzzeitpflege ist auf maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt, falls ein Pflegegrad vorhanden ist – das entspricht auch den maximalen finanziellen Zuschüssen der Pflegekasse. Was nach der Kurzzeitpflege kommt, hängt meist von der individuellen Situation ab:
Kurzzeitpflege ist eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige und eine gute Lösung in Übergangssituationen. Sie gibt dir Zeit zur Erholung oder Überbrückung – ob nach dem Krankenhaus, bei Krankheit oder einfach zur Neuorientierung. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und alles mit der Pflegekasse abzustimmen. Wenn du Fragen hast: Es gibt in jeder Region Pflegestützpunkte, die dir kostenlos weiterhelfen.