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Ver­hin­de­rungs­pflege 2024 — Anspruch, Antrag & Co.

Als pflegende angehörige Person weißt du, dass es Momente gibt, in denen du eine Pause brauchst. Egal ob du Einkäufe erledigen willst, eigene Arzttermine wahrnimmst, an Familienfeiern teilnimmst oder einfach mal wieder ins Theater oder Kino gehen möchtest – du verdienst eine Auszeit. Doch wer kümmert sich in dieser Zeit um deine Liebsten? Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel.

Eine Pflegerin hilft einem älteren Mann beim Anziehen der Jacke.

Foto: Johanniter / Marcus Brodt

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ermöglicht es der Hauptpflegeperson, eine Auszeit zu nehmen. Sei es durch Krankheit, Urlaub oder Überstunden – wenn du an der Pflege gehindert bist, springt eine Ersatzpflegeperson ein. Diese kann stundenweise, tageweise oder wochenweise eingesetzt werden, um sowohl kurze Termine als auch längere Abwesenheiten abzudecken.

Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget dafür beträgt 1.612 Euro im Jahr. Sollte das Budget für Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft sein, kann der Anspruch um weitere 806 Euro aufgestockt werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen.

Es ist wichtig, diesen Anspruch zu nutzen, da er sonst zum Jahresende verfällt.

Anspruch auf Verhinderungspflege

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die häusliche Pflege muss bereits seit mindestens sechs Monaten andauern.

  1. Die pflegebedürftige Person muss in einen der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft sein.
  2. Diese Regelung stellt sicher, dass die Pflege bereits etabliert ist und eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet ist.
Eine Mitarbeiterin in der Verhinderungspflege der Johanniter schaut gemeinsam mit einer Seniorin in ein Fotoalbum.

Foto: Johanniter / Marcus Brodt

Unterschied Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei verschiedene Formen der Entlastung für pflegende Angehörige, die unterschiedliche Anforderungen und Einsatzgebiete haben.

Verhinderungspflege:

Einsatzort: Die pflegebedürftige Person kann zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden.
Dauer und Budget: Bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Budget von 1.612 Euro, erweiterbar um 806 Euro.
Voraussetzung: Mindestens sechs Monate häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson.

Kurzzeitpflege:

Einsatzort: Die pflegebedürftige Person muss in einer stationären Einrichtung betreut werden.
Dauer und Budget: Bis zu acht Wochen im Jahr mit einem Budget von 1.774 Euro. Dieser Betrag kann sogar um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Voraussetzung: Keine Vorpflegezeit notwendig.

Wenn die Vorpflegezeit von sechs Monaten noch nicht erfüllt ist, bietet sich die Kurzzeitpflege als Alternative an. Hier kümmert sich ausgebildetes Personal in einer stationären Einrichtung um die pflegebedürftige Person.

Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder

Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wurden seit dem 1. Januar 2024 besondere Regelungen eingeführt:

  • Verlängerter Anspruch: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wurde von sechs Wochen auf acht Wochen verlängert.
  • Entfall der Vorpflegezeit: Die Voraussetzung, dass die Pflegeperson das Kind vor der erstmaligen Verhinderung sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt.
  • Erweiterte Umwandlungsmöglichkeiten: Die Leistungen der Kurzzeitpflege können vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Insgesamt stehen damit 3.386 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Diese Regelungen erleichtern es Eltern und Pflegepersonen, notwendige Auszeiten zu nehmen, ohne sich Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen zu müssen. Ab dem 01.07.2025 gilt dann übrigens der gemeinsame Jahresbetrag von 3.386 Euro für alle Pflegebedürftigen, nicht nur für Kinder- und Jugendliche bis 25 Jahre.

Verhinderungspflege beantragen - so gehst du vor

Das Beantragen der Verhinderungspflege ist unkompliziert und kann sogar rückwirkend erfolgen. Hier sind die Schritte, die du befolgen kannst:

1

Antrag stellen

Stelle einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Die erforderlichen Formulare findest du auf der Website der Krankenkasse.

2

Nachweise erbringen

Nach der Verhinderungspflege reichst du die entstandenen Kosten bei der Krankenkasse ein. Dazu benötigst du in der Regel eine Rechnung der Vertretungskraft. Neben dem Stundenlohn können auch Ausgaben für Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend gemacht werden.

3

Erstattung erhalten

Nach Prüfung der Unterlagen erstattet die Krankenkasse die anerkannten Kosten.

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Eine Mitarbeiterin in der Verhinderungspflege der Johanniter schaut gemeinsam mit einer Seniorin auf ein Memory-Spiel auf einem großen Bildschirm.

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