Pflegende Angehörige: Warum die “Pflege zu Hause” gut überlegt sein sollte
Wenn die Eltern älter und pflegebedürftig werden, stehen Angehörige vor der Frage: Pflegeheim oder Pflege...
Als pflegende angehörige Person weißt du, dass es Momente gibt, in denen du eine Pause brauchst. Egal ob du Einkäufe erledigen willst, eigene Arzttermine wahrnimmst, an Familienfeiern teilnimmst oder einfach mal wieder ins Theater oder Kino gehen möchtest – du verdienst eine Auszeit. Doch wer kümmert sich in dieser Zeit um deine Liebsten? Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel.
Foto: Johanniter / Marcus Brodt
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ermöglicht es der Hauptpflegeperson, eine Auszeit zu nehmen. Sei es durch Krankheit, Urlaub oder Überstunden – wenn du an der Pflege gehindert bist, springt eine Ersatzpflegeperson ein. Diese kann stundenweise, tageweise oder wochenweise eingesetzt werden, um sowohl kurze Termine als auch längere Abwesenheiten abzudecken.
Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget dafür beträgt 1.612 Euro im Jahr. Sollte das Budget für Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft sein, kann der Anspruch um weitere 806 Euro aufgestockt werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen.
Es ist wichtig, diesen Anspruch zu nutzen, da er sonst zum Jahresende verfällt.
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die häusliche Pflege muss bereits seit mindestens sechs Monaten andauern.
Foto: Johanniter / Marcus Brodt
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei verschiedene Formen der Entlastung für pflegende Angehörige, die unterschiedliche Anforderungen und Einsatzgebiete haben.
Verhinderungspflege:
Einsatzort: Die pflegebedürftige Person kann zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden.
Dauer und Budget: Bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Budget von 1.612 Euro, erweiterbar um 806 Euro.
Voraussetzung: Mindestens sechs Monate häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson.
Kurzzeitpflege:
Einsatzort: Die pflegebedürftige Person muss in einer stationären Einrichtung betreut werden.
Dauer und Budget: Bis zu acht Wochen im Jahr mit einem Budget von 1.774 Euro. Dieser Betrag kann sogar um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Voraussetzung: Keine Vorpflegezeit notwendig.
Wenn die Vorpflegezeit von sechs Monaten noch nicht erfüllt ist, bietet sich die Kurzzeitpflege als Alternative an. Hier kümmert sich ausgebildetes Personal in einer stationären Einrichtung um die pflegebedürftige Person.
Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wurden seit dem 1. Januar 2024 besondere Regelungen eingeführt:
Diese Regelungen erleichtern es Eltern und Pflegepersonen, notwendige Auszeiten zu nehmen, ohne sich Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen zu müssen. Ab dem 01.07.2025 gilt dann übrigens der gemeinsame Jahresbetrag von 3.386 Euro für alle Pflegebedürftigen, nicht nur für Kinder- und Jugendliche bis 25 Jahre.
Das Beantragen der Verhinderungspflege ist unkompliziert und kann sogar rückwirkend erfolgen. Hier sind die Schritte, die du befolgen kannst:
Stelle einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Die erforderlichen Formulare findest du auf der Website der Krankenkasse.
Nach der Verhinderungspflege reichst du die entstandenen Kosten bei der Krankenkasse ein. Dazu benötigst du in der Regel eine Rechnung der Vertretungskraft. Neben dem Stundenlohn können auch Ausgaben für Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Nach Prüfung der Unterlagen erstattet die Krankenkasse die anerkannten Kosten.