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Erste Schritte, wenn Eltern pfle­ge­be­dürf­tig werden

Was tun, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden? Hier findest du die wichtigsten vier Schritte, die du gemeinsam mit deinen Eltern angehen solltest, wenn es um das Thema Pflege geht. So hast du eine Übersicht der anstehenden Aufgaben und kannst dir diese schrittweise vornehmen.

Älterer Mann hält ein Telefon in der Hand und vor ihm liegt eine aufgeschlagene Infobroschüre

Foto: Markus Brodt

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Antragstellung bei der Pflegekasse

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Begutachtung

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Pflegeberatung

04

Leistungen der Pflegeversicherung

Bist du noch ganz neu im Thema? Dann mache erstmal den Faktencheck. Erfahre, was hinter dem Begriff "pflegebedürftig" steckt und welche Anzeichen auf eine Pflegebedürftigkeit deiner Eltern hinweisen können.

Gut zu wissen

Tipp

Notiere dir das Datum der Antragstellung, damit deine Eltern gegebenenfalls rückwirkend Pflegeleistungen und Pflegegeld erhalten können.

Foto: Joe Hepburn

1. Antragstellung bei der Pflegekasse

Du hast erkannt, dass deine Eltern Hilfe benötigen. Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Dieser ist nötig, um später Leistungen zu erhalten.

Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt, bei der deine Eltern versichert sind. Ein Pflegeantrag kann dort direkt telefonisch angefordert werden. Sobald der Antrag erfolgreich bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, geht es mit den nächsten Schritten weiter.

Foto: Joe Hepburn

2. Begutachtung

Liegt der Pflegeantrag vor, schickt die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei deinen Eltern zu Hause vorbei. Der Termin wird euch schriftlich mitgeteilt.

Die Gutachterin oder der Gutachter ist in der Regel eine erfahrene Pflegefachkraft oder ärztliches Fachpersonal. Sie prüft die Eigenständigkeit deiner Eltern mithilfe eines Fragenkatalogs. In einem Gespräch wird festgestellt, welche Einschränkungen bestehen und bei welchen Tätigkeiten sie Unterstützung benötigen. Auf Basis dieser Feststellung wird eine Entscheidung über den jeweiligen Pflegegrad getroffen. Das Ganze kann bis zu einer Stunde dauern.

Da eine Pflegebegutachtung sich oft ungewohnt anfühlt, kann es für deine Eltern hilfreich sein, eine vertraute Person dabei zu haben.

Foto: John Moeses Bauan

3. Pflegeberatung

Die Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Ein erster Beratungstermin muss deinen Eltern sogar innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung angeboten werden.

Bei der Pflegeberatung werdet ihr ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege informiert. Ihr erfahrt, welche Entlastungsleistungen Angehörige in Anspruch nehmen können, welche Hilfestellungen zur Verfügung stehen und wie die Qualität der häuslichen Pflege gesichert wird. Hier könnt ihr offene Fragen und Unklarheiten klären.

Diese Pflegeberatung kann zu Hause stattfinden. Alternativ kann die Kasse aber auch einen Gutschein für eine Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle anbieten, z.B. dem Johanniter-Pflegedienst.

Foto: John Moeses Bauan

4. Leistungen der Pflegeversicherung

Viele Menschen möchten in vertrauter Umgebung gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause durch verschiedene Geld- und Sachleistungen. Dabei können deine Eltern frei wählen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen. Auch die Kombination oder ein Wechsel von Leistungen ist möglich.

Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören:

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung)
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse zum Wohnungsumbau
  • Unterstützung für Pflege-Wohngemeinschaften
  • Pflegeberatung

Wichtige Ansprechpartner

Euer wichtigster Ansprechpartner ist die Pflegekasse oder ein ambulanter Pflegedienst. Hier erhaltet ihr alle wichtigen Informationen zu den Pflegeleistungen sowie Antragsformulare. Ihr seid euch unsicher, wer für welche Leistungen zuständig ist? Hakt am besten einmal bei der Krankenkasse nach.

Deine Eltern können außerdem jederzeit eine Vertrauensperson bevollmächtigen, um ihre Interessen gegenüber der Pflegekasse wahrzunehmen. Das können Familienangehörige, aber auch befreundete Personen oder Nachbarinnen und Nachbarn sein. Es ist sogar ratsam, schon frühzeitig gemeinsam über die Bevollmächtigung zu reden. So seid ihr für die Zukunft gut vorbereitet.

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