Patientenverfügung – Bedeutung, Tipps & Vorlage
Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets der Einwilligung der Patientin oder des Patienten. So ist es auch...
Mit einer Vorsorgevollmacht benennst du eine Person des Vertrauens, die in deinem Namen handeln kann. Wir alle können im Laufe unseres Lebens in die Situation kommen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, wichtige Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln. Sei es durch Unfall, Krankheit oder Alter. Warum das Thema Vorsorgevollmacht jedoch nicht angstbesetzt sein muss, sondern für Sicherheit sorgt und was es alles zu beachten gibt, erfährst du hier.
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Du fragst dich vielleicht, warum du oder deine Angehörigen jetzt schon über das Thema Vorsorgevollmacht nachdenken sollten.
Das Leben kann oft unvorhersehbar sein und wollen wir es im Fall der Fälle unseren Liebsten nicht so leicht wie möglich machen? Sollten du oder deine Angehörigen in die Situation kommen, nicht mehr selbstverantwortlich entscheiden zu können, stellt ihr mit der Vorsorgevollmacht sicher, dass eure persönlichen Wünsche und Bedürfnisse trotzdem beachtet werden. So wird ein hohes Maß an Selbstbestimmung beibehalten.
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Manchmal sind uns diese Wünsche und Vorstellungen jedoch gar nicht so bewusst. Du überlegst, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, doch bist dir nicht sicher, wer dafür in Frage kommt und was alles enthalten sein soll? Nimm dir etwas Zeit und beschäftige dich gedanklich mit diesen Fragen:
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Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt werden. Und es muss klar werden, für welche Fälle sie verwendet werden darf. Daran darf kein Zweifel herrschen. Statt Formulierungen wie “Für den Fall, dass ich selbst einmal nicht handeln kann” solltest du die konkreten Situationen schildern, in denen sie eingesetzt werden soll.
Es sollte außerdem klar daraus hervorgehen, in welchen Aufgabenbereichen deine Vertrauensperson handeln und dich vertreten darf. Du kannst die Vorsorgevollmacht auch mit deiner Patientenverfügung verbinden. Denn es ist durchaus sinnvoll, dass deine Vertrauensperson über deine Behandlungswünsche im Fall der Fälle Bescheid weiß.
Brauche ich also eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung? Im besten Fall - ja! Die beiden Dokumente werden oft in einem Atemzug genannt, da sie in ähnlichen Situationen gebraucht werden.
Der Unterschied: In einer Patientenverfügung bestimmst du ganz genau, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder nicht durchgeführt werden sollen. Allerdings kann es in der Praxis immer auch Fälle und Fragen geben, die auch eine Patientenverfügung nicht vollständig abdecken. Deshalb braucht es einen Bevollmächtigten, von dem oder der die Ärzte im Zweifel eine Entscheidung zur Behandlung einholen können. Bei der Vorsorgevollmacht regelst du, welche Person für dich Entscheidungen treffen darf, so dass deinen Wünschen entsprochen wird. Mit beiden Dokumenten bist du also umfänglich abgesichert.
Ohne Vorsorgevollmacht bestünde die Gefahr, dass ein Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellt. Die betreuende Person würde dann in deinem Sinne entscheiden, wenn du nicht mehr in der Lage dazu bist, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht verhindert also, dass deine eigenen Wünsche nicht beachtet werden.
Für Eheleute und Lebenspartnerinnen und -partner gibt es seit Januar 2023 ergänzend ein sogenanntes Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Es gilt jedoch nur für sechs Monate und nur für Gesundheitsangelegenheiten und Entscheidungen über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme. Weitere Angelegenheiten wie z. B. Bankgeschäfte und Behördengänge sind von dem Notvertretungsrecht nicht umfasst und müssten daher in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden.
Eine Vorsorgevollmacht unterscheidet sich übrigens auch von einer sogenannten Generalvollmacht. Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigten den Vollmachtgeber sofort (mit Übergabe der Vollmacht) in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten gegenüber Dritten vertreten. Dagegen wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt, dass der Bevollmächtigte sie erst dann einsetzen darf, wenn die zu vertretende Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls geschäftsunfähig geworden bist.
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Du solltest eine Vorsorgevollmacht nur an eine Person erteilen, der du besonders vertraust. Mit wem kannst du deine Wünsche und Vorstellungen am besten besprechen? Ziehe auch in Betracht, wer aus deinem Bekanntenkreis emotional mit schwierigen Situationen umgehen kann. Denn es ist gut möglich, dass das für euch alle keine einfache Zeit wird.
Prinzipiell kommt jede Person aus deinem Bekanntenkreis für eine Vorsorgevollmacht in Frage. Oft wird sich für Ehepartner, Kinder oder Geschwister entschieden. Aber auch enge Freundinnen und Freunde, vertraute Bekannte oder Ärztinnen und Ärzte können dafür in Betracht kommen.
Ersatzperson?
Es kann sinnvoll sein, eine Ersatzperson zu benennen, falls der oder die Bevollmächtigte ausfällt.
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Du kannst dich nicht auf eine Person festlegen? Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, sodass jede und jeder einzelne von ihnen dich vertreten kann. So stellst du natürlich sicher, dass mindestens eine Person davon im Notfall erreichbar ist. Allerdings kann es sein, dass diese Personen verschiedener Meinung sind und deinen Willen anders auslegen.
Solltest du dich also für die Bevollmächtigung mehrerer Personen entscheiden, solltest du dir sicher sein können, dass sie deine Interessen an erster Stelle sehen und sich untereinander einig werden können. Oder du teilst es gleich so auf, dass verschiedene Personen für verschiedene Aufgabenbereiche bevollmächtigt werden.
Eine Vertrauensperson hat die wichtige Aufgabe, deine Interessen wahrzunehmen. Doch was bedeutet das genau? Zu den verschiedenen Angelegenheiten, in denen dich diese Person vertritt und entscheidet, gehören:
Das heißt, deine Vertrauensperson kümmert sich beispielsweise darum, dass deine Begräbnisfeier nach deinen Vorstellungen stattfindet. Sie entscheidet über Art und Ort der Bestattung, die Gestaltung der Grabstätte, ob es eine Autopsie geben soll und ob dem Körper Organe entnommen werden dürfen.
Hier findest du eine PDF-Vorlage zum Download.
So gehst du jetzt vor:
Optional: Du kannst die Vollmacht gebührenpflichtig bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das empfiehlt sich, weil das Gericht im Bedarfsfall Kenntnis von der Vollmacht erlangt.
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Eine Vorsorgevollmacht lässt sich auch widerrufen. Dafür musst du jedoch alle ausgehändigten Formulare zurückverlangen und im Falle einer Konto-Depotvollmacht der jeweiligen Bank schreiben.
Hast du keine gültige Vorsorgevollmacht, wird die Verantwortung an deine Angehörigen gegeben. Das sind in der Reihenfolge zunächst Ehepartnerin oder Ehepartner, dann volljährige Kinder, Eltern und Geschwister.
Es ist außerdem möglich, dass du ohne Vorsorgevollmacht einen gerichtlichen Vertreter bekommst, der für deinen Fall zuständig ist und für dich Entscheidungen trifft. Eine Vorsorgevollmacht verhindert also, dass deine eigenen Wünsche nicht beachtet werden und sorgt dafür, dass du weiterhin selbstbestimmt entscheiden kannst.