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Pati­en­ten­ver­fü­gung – Bedeu­tung, Tipps & Vorlage

Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets der Einwilligung der Patientin oder des Patienten. So ist es auch am Lebensende. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass du im Fall der Fälle selbstbestimmt entscheiden kannst.

Für viele ist das Thema Patientenverfügung gefühlt noch weit weg. Das liegt unter anderem auch daran, dass in unserer Gesellschaft eher ungern über den Tod gesprochen wird. Dabei ist die Beschäftigung mit dem Thema nicht nur für ältere Menschen wertvoll. Die Bestimmung der eigenen Vorstellungen und Wünsche können uns und unseren Liebsten ein Gefühl von Sicherheit geben.

Zwei Hände, die eine gelbe Blume halten.

Foto: Lina Trochez

Was ist eine Patientenverfügung? 

Das Gesetz definiert die Patientenverfügung in § 1827 BGB als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Mit der Patientenverfügung legst du insbesondere fest, in welchen konkreten Krankheitssituationen Maßnahmen zur Lebensverlängerung gewünscht oder nicht gewünscht werden.

Viele Menschen lehnen beispielsweise eine Lebensverlängerung “um jeden Preis” ab. Da ist es auf jeden Fall sinnvoll, vorab die eigenen Entscheidungen schriftlich festzuhalten, so dass später keine Unklarheit herrscht.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Die Patientenverfügung sorgt vor allem für Selbstbestimmung und dafür, dass Wünsche im Ernstfall beachtet werden.
  • Eine Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst werden. Gibt es mündlich geäußerte Wünsche, wird vom mutmaßlichen Willen ausgegangen.
  • Patientenverfügungen können um persönliche Ergänzungen je nach eigener Situation erweitert werden. Es ist immer sinnvoll, vorab mit einer Ärztin oder einem Arzt darüber zu sprechen.
  • Verknüpfe am besten die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. Der Inhalt der Patientenverfügung muss nämlich einer bevollmächtigten Person bekannt sein.
  • Jeder Mensch, der volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen. Auch für Eltern kann das ein wichtiges Dokument sein, über das sich beide vorab Gedanken machen.
Sonne scheint durch die Bäume in einem grünen Wald.

Foto: Gaetan Werp

Was darf nicht fehlen?

In erster Linie ist eine Patientenverfügung eine Anweisung an behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Sie ist rechtlich bindend und verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, die getroffenen Entscheidungen entsprechend zu beachten. Tun sie das nicht und missachten deinen Willen, kann das als Körperverletzung sogar strafbar sein.

Das Wichtigste: In der Patientenverfügung sollte ganz genau festgehalten werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder fortgesetzt werden sollte. Allgemein gehaltene Formulierungen wie “in Würde zu sterben” können später für Unklarheit sorgen und als Auslegungssache betrachtet werden. Hier kann es helfen, sich an Formulare statt eigene Worte zu halten, dann können keine Missverständnisse entstehen. Formuliere aus diesem Grund die Verfügung so präzise wie möglich.

Außerdem muss die konkret beschriebene Krankheitssituation mit der tatsächlichen Lebens- und Behandlungssituation übereinstimmen. Bespreche diese vorher mit deinem Arzt oder deiner Ärztin.

Foto: Marc-Olivier Jodoin

Patientenverfügung erstellen – Wie geht das?

Für die Erstellung der Patientenverfügung stehen dir vorgefertigte Formulare und Textbausteine zur Verfügung. Diese kannst du handschriftlich oder online ausfüllen und ausdrucken. Die eigentliche Herausforderung besteht jedoch in der Bestimmung des Inhalts der eigenen Patientenverfügung.

Wer sich bislang mit dem Thema noch nicht richtig auseinander gesetzt hat, hat oft Schwierigkeiten sich in die Situation hineinzuversetzen und eigene Wünsche zu formulieren. Dafür haben wir einige Fragen zusammengestellt, die du und deine Angehörigen stellen können. Sie helfen bei der Einordnung der eigenen Einstellung zum Leben.

Patientenverfügung erstellen – Wie geht das?

Für die Erstellung der Patientenverfügung stehen dir vorgefertigte Formulare und Textbausteine zur Verfügung. Diese kannst du handschriftlich oder online ausfüllen und ausdrucken. Die eigentliche Herausforderung besteht jedoch in der Bestimmung des Inhalts der eigenen Patientenverfügung.

Wer sich bislang mit dem Thema noch nicht richtig auseinander gesetzt hat, hat oft Schwierigkeiten sich in die Situation hineinzuversetzen und eigene Wünsche zu formulieren. Dafür haben wir einige Fragen zusammengestellt, die du und deine Angehörigen stellen können. Sie helfen bei der Einordnung der eigenen Einstellung zum Leben.

Nimm dir Zeit, um in Ruhe über die folgenden Fragen nachzudenken, spreche mit vertrauten Menschen darüber und notiere dir die Antworten.

  • Wie bist du bisher mit Leid in deinem Leben umgegangen? Lässt du dir von anderen helfen oder versuchst du alles alleine zu regeln und mit dir selbst auszumachen?
  • Kennst du die Angst, anderen zur Last zu fallen oder kannst du dir gut helfen lassen?
  • Spielt Religion eine Rolle in deinem Leben? Und hat sie einen Einfluss auf deine Zukunftserwartung über den Tod hinaus?
  • Möchtest du noch möglichst lange leben? Oder ist dir die Intensität deines zukünftigen Lebens wichtiger als die Dauer?
  • Geht dir die Qualität des Lebens vor Quantität oder umgekehrt, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist?
  • Wie wirken Behinderungen anderer Menschen auf dich? Wie gehst du damit um? Gibt es für dich den Unterschied in der Wertung zwischen geistiger und körperlicher Behinderung?
  • Gibt es viele “unerledigte” Dinge in deinem Leben, für deren Regelung du noch Zeit brauchst?
  • Welche Rolle spielen Freundschaften und Beziehungen zu anderen Menschen in deinem Leben? Hast du gerne vertraute Menschen um dich, wenn es dir schlecht geht oder ziehst du dich eher zurück?
  • Kannst du dir vorstellen, einen Menschen beim Sterben zu begleiten? Würdest du dir eine solche Begleitung für dich selbst wünschen?

Die Antworten auf diese Fragen können als persönliche Ergänzungen in der Patientenverfügung auftauchen. Sie unterstreichen die Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit deiner Entscheidung. Auch klar ist aber, dass die Antworten je nach Alter, Gesundheitszustand, Lebenssituation anders ausfallen und sich ändern können.

Foto: Ryan Young

Patientenverfügung ändern oder widerrufen

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung solange gültig, bis du sie widerrufst oder änderst. Der Widerruf kann in jeder möglichen Form erfolgen. Es kann sogar reichen, sich mit Zeichen verständlich zu machen. Es muss allerdings deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Wille zu einer Änderung besteht.

Tipp: Es gibt kein Gesetz, dass die Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden muss. Es ist aber zu empfehlen, alle 2-3 Jahre nochmal drauf zu schauen und zu prüfen, ob die Festlegungen darin immer noch deiner jetzigen Situation und deinen Vorstellungen entsprechen.

Patientenverfügung ändern oder widerrufen

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung solange gültig, bis du sie widerrufst oder änderst. Der Widerruf kann in jeder möglichen Form erfolgen. Es kann sogar reichen, sich mit Zeichen verständlich zu machen. Es muss allerdings deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Wille zu einer Änderung besteht.

Tipp: Es gibt kein Gesetz, dass die Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden muss. Es ist aber zu empfehlen, alle 2-3 Jahre nochmal drauf zu schauen und zu prüfen, ob die Festlegungen darin immer noch deiner jetzigen Situation und deinen Vorstellungen entsprechen.

Keine Patientenverfügung – was dann?

Wer für den Ernstfall keine Wünsche hinsichtlich der eigenen ärztlichen Behandlung oder Nicht-Behandlung festgehalten hat, muss damit umgehen, dass jemand anders diese Entscheidungen trifft.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Notvertretungsrecht für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften. Das bedeutet, dass eine Partnerin oder ein Partner für sechs Monate lang Gesundheitsentscheidungen treffen kann. Nach Ablauf der sechs Monate und ohne Vorliegen einer Patientenverfügung bzw. einer Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitssorge bestimmt das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer, der oder die Entscheidungen für dich trifft. Es ist also durchaus sinnvoll, sich zu dem Thema bereits frühzeitig erste Gedanken zu machen.

Patientenverfügung PDF-Vorlage zum Ausdrucken

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