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Betreu­tes Woh­nen für Men­schen mit Behinderung

Betreutes Wohnen bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer unterstützenden Umgebung eigenständig zu leben. Ob alleine, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Gastfamilie – die Möglichkeiten sind vielfältig. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die verschiedenen Wohnformen und die Unterstützung, die Menschen mit Behinderung erhalten können.

Eine Frau sitzt im Rollstuhl in der Küche, telefoniert und balanciert ein Tablette mit Essen auf dem Schoß.

Foto: Marcus Aurelius

Ambulant Betreutes Wohnen

Das ambulant betreute Wohnen bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in ihrer eigenen Wohnung oder in einer kleinen Wohngemeinschaft zu leben. Hierbei kommt Fachpersonal stundenweise ins Haus, um Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen, Putzen oder Arztbesuchen zu leisten. Diese Wohnform ermöglicht ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, da die Unterstützung individuell angepasst wird.

Gemeinschaftliche Wohnformen

In Wohnheimen oder Wohngruppen leben Menschen mit Behinderung zusammen und erhalten eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Diese gemeinschaftlichen Wohnformen bieten eine strukturierte Umgebung und sind ideal für Menschen, die kontinuierliche Unterstützung benötigen. Die Bewohner*innen profitieren von der sozialen Interaktion und der Möglichkeit, in einer unterstützenden Gemeinschaft zu leben.

Wohnen in Gastfamilien

Eine weitere Option ist das Wohnen in Gastfamilien. Hier leben Menschen mit Behinderung mit familienbezogener individueller Begleitung durch die Gastfamilienmitglieder. Diese Wohnform bietet eine persönliche und familiäre Umgebung. Diese Form des Wohnens fördert die Integration in das Familienleben und bietet eine einzigartige persönliche Betreuung.

Unterschied Eingliederungshilfe und betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen unterscheidet sich von der Eingliederungshilfe. Während betreutes Wohnen oder Wohnen mit Service eine Wohnform mit ambulanter Unterstützung ist, bezieht sich die Eingliederungshilfe auf finanzielle Mittel zur Förderung der Teilhabe. Beide können sich jedoch ergänzen, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Foto: Eren Li

Leistungen der Eingliederungshilfe

 

Die Eingliederungshilfe bietet finanzielle und praktische Unterstützung, um geeignete Wohnmöglichkeiten zu finden und den Alltag zu gestalten. Ob betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung oder für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen – die Eingliederungshilfe deckt verschiedene Wohnformen ab, die individuell auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind.
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX umfassen:

  • Finanzielle Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, Bildung, Beschäftigung und medizinischen Rehabilitation
  • Assistenzleistungen im Alltag

Diese Leistungen werden je nach Einkommen und Vermögen der Person gewährt. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu fördern.

Leistungen der Eingliederungshilfe

 

Die Eingliederungshilfe bietet finanzielle und praktische Unterstützung, um geeignete Wohnmöglichkeiten zu finden und den Alltag zu gestalten. Ob betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung oder für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen – die Eingliederungshilfe deckt verschiedene Wohnformen ab, die individuell auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind.
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX umfassen:

  • Finanzielle Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, Bildung, Beschäftigung und medizinischen Rehabilitation
  • Assistenzleistungen im Alltag

Diese Leistungen werden je nach Einkommen und Vermögen der Person gewährt. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu fördern.

Foto: Eren Li

Kosten & Finanzierung

Die Kosten für betreutes Wohnen variieren je nach Betreuung und individuellen Bedürfnissen. In vielen Fällen können Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, um die Kosten für Assistenzleistungen, Pflegedienste oder Wohnraum zu decken. Zusätzlich unterstützen die Pflegekassen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ein Gespräch mit dem Sozialamt oder Kreisverband kann Klarheit über die Finanzierungsmöglichkeiten bringen. Wichtig ist, sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden zu informieren, um alle verfügbaren Hilfen zu nutzen.