Dein Freiwilliges Soziales Jahr
Überblick zu den meistgestellten Fragen: Das Freiwillige Soziale Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr die Möglichkeit,...
Pflichtdienst, Gesellschaftsjahr, Chancenzeit – Die Debatte um einen FSJ Pflichtdienst für alle in Deutschland flammt immer wieder auf. Viele sehen darin eine Chance für sozialen Zusammenhalt und gegen den Fachkräftemangel. Andere warnen vor hohen Kosten und verfassungsrechtlichen Hürden. Die Johanniter plädieren für Freiwilligkeit – und einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst.
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Nach 55 Jahren setzte die Bundesregierung 2011 die allgemeine Wehrpflicht aus – unter anderem, weil sie sich sicherheitspolitisch nicht mehr rechtfertigen ließ. Doch der Krieg in der Ukraine und andere geopolitischen Krisen verändern den Diskurs: Im Sommer stellte der Verteidigungsminister Boris Pistorius seine Idee für einen „neuen Wehrdienst“ vor, der über eine verstärkte Ansprache mehr Menschen für den Dienst bei der Bundeswehr begeistern soll (Quelle: BMVG). Und immer wieder wird auch die Idee eines sozialen Pflichtdienstes diskutiert – ein einjähriges Gesellschaftsjahr, in dem sich Personen sozial engagieren.
Für viele Befürworterinnen und Befürworter liegen in einem Pflichtdienst große Chancen, um verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.
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Doch was spricht gegen einen Pflichtdienst? Kritikerinnen und Kritiker führen unterschiedliche Argumente an.
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Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt die Debatte darüber, wie wir das soziale Engagement in der Gesellschaft stärken können. Was wir brauchen, sind wirksame und gezielte Maßnahmen, die sich sofort umsetzen lassen. Wir sprechen uns für die Freiwilligkeit aus und setzen uns dafür ein, die Freiwilligendienste auszubauen und zu stärken. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen fordern wir ein Recht auf einen Freiwilligendienst. Damit wollen wir die Freiwilligendienste bis 2030 auf 200.000 verdoppeln.
Denn klar ist: Das Potenzial der Freiwilligendienste wird nicht genug ausgeschöpft. Vielerorts übersteigt die Nachfrage das Angebot an Plätzen für Freiwillige. Auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung gibt es eine Bereitschaft zu sozialem, gemeinnützigem Engagement. Das zeigen die fast 100.000 vorwiegend jungen Menschen, die sich gegenwärtig in einem Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst engagieren. Bei der Johanniter-Unfall-Hilfe bringen sich jährlich rund 1.900 Freiwilligendienstleistende ein.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt die Debatte darüber, wie wir das soziale Engagement in der Gesellschaft stärken können. Was wir brauchen, sind wirksame und gezielte Maßnahmen, die sich sofort umsetzen lassen. Wir sprechen uns für die Freiwilligkeit aus und setzen uns dafür ein, die Freiwilligendienste auszubauen und zu stärken. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen fordern wir ein Recht auf einen Freiwilligendienst. Damit wollen wir die Freiwilligendienste bis 2030 auf 200.000 verdoppeln.
Denn klar ist: Das Potenzial der Freiwilligendienste wird nicht genug ausgeschöpft. Vielerorts übersteigt die Nachfrage das Angebot an Plätzen für Freiwillige. Auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung gibt es eine Bereitschaft zu sozialem, gemeinnützigem Engagement. Das zeigen die fast 100.000 vorwiegend jungen Menschen, die sich gegenwärtig in einem Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst engagieren. Bei der Johanniter-Unfall-Hilfe bringen sich jährlich rund 1.900 Freiwilligendienstleistende ein.
Ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst bedeutet: Jede Person – unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Einkommen – erhält eine Einladung und kann sich zum Freiwilligendienst beraten lassen. Zudem soll der Bund ein Taschengeld zahlen, das sich am BAföG-Höchstsatz orientiert.
Durch einen solchen Rechtsanspruch bleibt das Angebot weiterhin freiwillig. Aber: Man würde es so ein Stück mehr "institutionalisieren" und zugänglicher gestalten. Das ist auch das Ziel eines Pflichtdienstes, doch der Rechtsanspruch ist leichter umzusetzen – und daher ein sinnvoller nächster Schritt. Damit würden Rahmenbedingungen geschaffen, die es jedem jungen Menschen, der es möchte, ermöglichen, sich in die Gesellschaft einzubringen.
Ein staatlich gestärkter und attraktiver Freiwilligendienst könnte mehr junge Menschen anziehen und die Notwendigkeit eines FSJ Pflichtdienstes verringern. Gleichzeitig könnten so strukturelle Voraussetzungen geschaffen werden, auf denen sich – sofern notwendig – ein Pflichtdienst aufbauen lässt.
Die Einführung einer Dienstpflicht in den kommenden Legislaturperioden ist mit einer Vielzahl verfassungsrechtlicher und struktureller Hürden verbunden und daher eher unwahrscheinlich. Auch beim Ausbau der Freiwilligendienste sieht es derzeit nicht gut aus: In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung festgehalten, die Freiwilligendienste ausbauen zu wollen. Sie plante aber das Gegenteil: Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bei den Freiwilligendiensten Kürzungen in Höhe von 40 Millionen Euro geplant – 17 Millionen beim FSJ, 23 Millionen beim BFD. Das könnte dazu führen, dass sich weniger statt mehr junge Menschen im Freiwilligendienst engagieren.